(Zum Wechseln klicken!) Unterricht in der Erprobungsstufe Der Übergang von der Grundschule zur Realschule Pädagogissche Konsequenzen

Organisatorischer Rahmen

Die Erprobungsstufe, d. h. die Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen, hat das Ziel, in einem Zeitraum der Erprobung, der Förderung und der Beobachtung in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung der Schule über die Eignung des Schülers für die gewählte Schulform sicherer zu machen. Dabei soll sich erweisen, ob die mit dem Übergang getroffene Entscheidung richtig war.

Da die beiden Klassen der Erprobungsstufe eine pädagogische Einheit bilden, gehen die Schüler mit Rücksicht auf die pädagogische Einheit der Erprobungsstufe von der Klasse 5 in die Klasse 6 ohne Versetzung über. Die Erprobungsstufe geht also von einem zwei Jahre dauernden Übergangsprozess aus mit dem Ziel der Versetzung am Ende der Klasse 6.

Für die Klassen 6 finden dreimal ,,Beratungen aller in der Klasse unterrichtenden Lehrer über die Entwicklung der einzelnen Schüler, über etwaige Schwierigkeiten, deren Ursachen und mögliche Wege zu ihrer Überwindung“ statt, wobei die Verweildauer in der Erprobungsstufe höchstens drei Jahre beträgt, also nur eine Wiederholung in dieser Zeit möglich ist.

Während in den Klassen 5 keine Versetzung (Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung ist gegeben) durchgeführt wird, ist diese Konferenz für die Klassen 6 zugleich die letzte Erprobungsstufenkonferenz und die Versetzungskonferenz. Erst jetzt wird entschieden, ob eine Schülerin oder ein Schüler für die Realschule geeignet ist. Nicht versetzte Schüler können dann die Klasse 6 wiederholen oder gehen nach Entscheidung der Versetzungskonferenz in die Klasse 7 der Haupt- oder Gesamtschule über, wobei betroffene Eltern frühzeitig von der Schule über die Ergebnisse der Beratungen informiert werden.

Besonders leistungsstarke Schüler oder Schülerinnen erhalten nach Beschluss der Versetzungskonferenz nach Absprache mit den Eltern die Möglichkeit, zum Gymnasium überzuwechseln. Die Entscheidung wird also sowohl vergangenheitsorientiert getroffen - da die bisherige zweijährige Gesamtentwicklung bedacht wird - als auch zukunftsorientiert, insofern die langfristige Chance, den Realschulabschluss zu erreichen, abgeschätzt werden soll.

Grundsätzlich muss aber allen an dieser Entscheidung Beteiligten klar sein, dass am Ende der Klasse 6 ,,ein Schnitt“ zu machen ist: Es ist weder den Schülerinnen und Schüler noch den Eltern wirklich geholfen, wenn aus Mitleid über eigentlich absehbare Lernmängel hinweggesehen wird. Dies würde allenfalls zu einer fatalen Selbsttäuschung, nicht jedoch zu einem gedeihlichen Schulerfolg beitragen.

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